Allgemeine Geschäftsbedingungen

V2.0 / 16.02.2019

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Computerzentrum GmbH (nachfolgend „Computerzentrum“). Das Computerzentrum betreibt einen Computer-Hardware-Handel und erbringt Dienstleistungen im Bereich Informatik, insbesondere Softwareentwicklung, Reparaturdienstleistungen von Computer-Hardware sowie Betreuung und Betrieb von Projekten und Produkten in den Bereichen neue Medien, Internet und Multimedia.

Die Angebote richten sich ausschliesslich an Kunden mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Ebenso erfolgen Lieferungen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Computerzentrum und dem Kunden kommt zustande mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch das Computerzentrum, dem Abschluss einer Vereinbarung, welcher beide Parteien zugestimmt haben oder der tatsächlichen Erbringung der Dienstleistungen durch das Computerzentrum, je nachdem, was zuerst erfolgt. Eine automatisch generierte Bestellungsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung. In jedem Fall gelten, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, die vorliegenden AGB als Inhalt des Vertrags.

Das Computerzentrum bemüht sich Informationen über Produkte oder Dienstleistungen in der Werbung, in Prospekten oder im Onlineshop möglichst kundenfreundlich zusammenzustellen, diese Informationen sind aber nicht verbindlich. Für alle Produkt-Bestellungen mit Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren, bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmung. Die Angebote gelten solange der Vorrat reicht. Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

3. Kostenvoranschlag

Soweit nicht anders vereinbart, erstellt das Computerzentrum gegenüber dem Kunden für Reparatur- und Supportfälle einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag wird bei Nichtausführung mit CHF 95 in Rechnung gestellt. Das Computerzentrum behält sich vor, Arbeiten unterhalb der Preisgrenze eines Kostenvoranschlags direkt und ohne Einholung einer Bestätigung beim Kunden, auszuführen. Bei Nichterteilung des Auftrages innert 14 Tagen nach Zustellung des Kostenvoranschlages ist das Computerzentrum berechtigt, allfällige vom Kunden erhaltene Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückzusenden und den Kostenvoranschlag in Rechnung zu stellen. Die Gültigkeit des Kostenvoranschlages erlischt mit Rücksendung des Gerätes.

4. Pflichten des Kunden und Hilfspersonen

Das Computerzentrum erbringt seine Leistungen in professioneller und sorgfältiger Weise und kann für die Leistungserbringung Dritte beiziehen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch das Computerzentrum erforderlich sind umgehend vor zunehmen. Dazu gehört insbesondere das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für das Computerzentrum wie Detailinformationen zum Gerät, Seriennummer, Problembeschreibungen und weitere benötigte Angaben.

Nimmt der Kunde die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann das Computerzentrum den Vertrag auflösen und dem Kunden die entstandenen Lieferkosten und eine Umtriebsentschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 50.- sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte, in Rechnung stellen. Ebenso falls der Kunde die bestellten Produkte am Firmendomizil nicht innerhalb von 10 Kalendertagen seit dem vereinbarten Termin abholt, kann das Computerzentrum den Vertrag auflösen und dem Kunden eine Umtriebsentschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 50.- sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte, in Rechnung stellen.

5. Preise

Die Preise für die Leistungen des Computerzentrums verstehen sich in Schweizer Franken und inklusive Mehrwertsteuer sowie allfälligen vorgezogenen Recyclinggebühren, ab Domizil des Computerzentrums. Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung von Geräten und Produkten gehen zu Lasten des Kunden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz des Computerzentrums vereinbart. Das Computerzentrum erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es dem Computerzentrum frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

6. Preisänderungen

Die im Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag genannten Preise basieren auf den im entsprechenden Zeitpunkt bekannten Grundlagen und decken nur die darin erwähnten Reparaturdienstleistungen bzw. Produkte ab. Bei nachträglichen Änderungen der Kalkulationsgrundlagen durch nicht in der Macht des Computerzentrums stehende Umstände, z.B. Preiserhöhungen durch Lieferanten oder Sub-Unternehmer oder wenn aufgrund von weitergehenden Analysen weitere Defekte feststellt werden, ist das Computerzentrum berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Liegt der erhöhte Preis mehr als 10 % über dem vereinbarten Preis, kann der Kunde vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des neuen Angebots schriftlich gegenüber des Computerzentrums geltend gemacht werden, andernfalls gilt das Rücktrittsrecht als verwirkt und die Preisänderung als akzeptiert. Im Fall eines Rücktritts ist das Computerzentrum berechtigt, die vollständige Bezahlung der bereits ausgeführten Arbeiten zu verlangen und allfällige Geräte oder Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückzusenden.

7. Zahlungsbedingungen

Firmenkunden mit HR-Eintrag und private Stammkunden erhalten Rechnung mit einer Fälligkeit von 20 Tagen ab Rechnungsdatum (Verfallstag). Privatkunden mit Einmalauftrag haben die Möglichkeit, die Rechnung mittels Barzahlung, Kartenzahlung (Maestro, Postcard) oder per Nachnahme zu begleichen. Die Kosten einer Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kann das Computerzentrum die ihr vom Kreditkarteninstitut veranlagte Gebühr dem Kunden weiterbelasten. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Zahlungsfrist, fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent) sowie Mahn- und allfällige Bearbeitungs- und Inkassogebühren. Das Computerzentrum behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen und kann die Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung aufschieben. Eine allfällige Geltendmachung von Mängeln berührt die Fälligkeit von Forderungen des Computerzentrums nicht. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen das Computerzentrum ist nicht zulässig.

8. Liefertermine

Das Computerzentrum ist bestrebt, Aufträge möglichst rasch zu erledigen und Liefertermine strikte einzuhalten. Verbindlich sind jedoch ausschliesslich Termine, welche ausdrücklich und schriftlich als „verbindlich“ gekennzeichnet wurden, ansonsten gelten Termine als Richtwerte. Kann das Computerzentrum einen ausdrücklich als verbindlich zugesicherten Termin aufgrund eigener Fahrlässigkeit oder aufgrund einer zulässigen Übertragung ihrer Verpflichtungen auf Hilfspersonen oder Dritte nicht einhalten, sind alle Schadenersatz-, Rücktritts-, Ersatzvornahme- und weiteren Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Erbringung der Dienstleistung ausgeschlossen. Mit dem Kunden vereinbarte Termine verlängern sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs des Computerzentrums liegen (wie höhere Gewalt, Verzögerungen durch Sub-Unternehmer oder andere Hilfspersonen, Betriebsstörungen usw.), oder wenn der Kunde seinen Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten unvollständig oder verspätet nachgekommen ist. In letzterem Fall behält sich das Computerzentrum Preisänderungen vor.

Geräte und Produkte, die dem Kunden gehören, müssen innerhalb von drei Monaten seit der Benachrichtigung des Computerzentrums abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist darf das Computerzentrum davon ausgehen, dass der Kunde sein Eigentumsrecht an den Geräten und Produkten aufgegeben hat. Dementsprechend erlischt der Anspruch des Kunden auf Herausgabe und das Computerzentrum ist berechtigt, frei und entschädigungslos über die Produkte zu verfügen.

9. Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, alle Dienstleistungen des Computerzentrums bzw. die Produkte sofort nach deren Bereitstellung bzw. Lieferung auf Mängel zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich zu rügen. Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. Unterlässt der Kunde die Prüfung, so gelten die erfolgten Dienstleistungen bzw. Produkte als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der Prüfung nicht erkennbar waren. Ergeben sich später solche Mängel, muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen. Ansonsten gelten die erbrachten Dienstleistungen und Produkte auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.

Mit der Annahme des Produktes bestätigt der Kunde, dass keine offensichtlichen Verpackungs- oder Inhaltsschäden am Produkt bestehen. Werden Produkte mit offensichtlichen Verpackungs- oder Inhaltsschäden geliefert, so hat der Kunde diese sofort beim Spediteur zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, eine Schadenbestätigungsmeldung beim Spediteur einzufordern und diese umgehend dem Computerzentrum weiter zu leiten. Im Falle der Geltendmachung eines Mangels hat der Kunde das Produkt wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und darf dieses nicht in Betrieb nehmen, bis sich das Computerzentrum mit dem Kunden in Verbindung setzt.

10. Gewährleistung und Haftung

Das Computerzentrum gewährleistet die ordentliche Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung und die Mängelfreiheit seiner Produkte gemäss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für 24 Monate. Bei Produkten (Hard-/Software) von Drittherstellern gelten dessen Gewährleistungsbestimmungen.

Es gelten andere Bestimmungen für Produkte, welche als „Vorführprodukt“, „Wiederaufbereitet“, „Testgerät“, „Reparatur“ oder „Ausstellungsprodukt“ gekennzeichnet sind. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder in Stand gesetzte Produkte sein, weshalb sie auch zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen und werden in den Artikeldetails erwähnt. Im Übrigen gilt für diese Produkte die Gewährleistungsfrist von einem Jahr.

Das Computerzentrum kann dem Kunden während der Prüfung des Gewährleistungsanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Der Kunde erlangt im Zeitpunkt der Gewährleistungszusage durch das Computerzentrum Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Gewährleistungsfalls durch das Computerzentrum kann der Kunde das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben oder er ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.

Das Computerzentrum haftet nicht bei Verlust von Programmen, Daten oder Wechselspeichermedien oder für Kosten der Wiederherstellung von Programmen oder Daten; die Verantwortung für die Datensicherheit liegt in jedem Falle beim Kunden. Zur Verhinderung von Datenverlust empfehlen wir dringend die regelmässige Datensicherung. Für Mängel, welche durch die nachfolgend genannten Gegebenheiten entstanden sind, ist die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen:

  • Inadäquate Wartung, Handhabung, Behandlung und Transport
  • Nichtbeachtung von Betriebs- oder Installationsanleitungen oder Gebrauchsvorschriften,
  • zweckwidrige Nutzung,
  • die Verwendung nicht kompatibler Teile oder Zubehör,
  • natürliche Abnützung,
  • Reparaturen, welche nicht durch das Computerzentrum erfolgt sind,
  • äussere Einflüsse wie Unterbruch der Stromversorgung, Kühlung, Elementarschäden etc.

Bei allfälligen durch das Computerzentrum hervorgerufenen Mängeln ist das Computerzentrum berechtigt und verpflichtet, diese durch Nachbesserung oder Ersatz zu beheben. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl oder sind diese nur teilweise erfolgreich, ohne dass den Kunden daran ein Verschulden trifft, kann der Kunde eine angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung verlangen oder bei einem Mangel der die Nutzung des Produktes insgesamt hindert, vom Vertrag zurücktreten, wobei der Kunde einzig Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Vergütung hat. Alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Produkte oder Dienstleistungen sind mit Ausnahme der in dieser Ziffer erwähnten Ansprüche hiermit im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich wegbedungen, insbesondere bei Fahrlässigkeit. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

11. Bestellungsänderung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten den Kunden zur Zahlung und Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann das Computerzentrum nach freien Ermessen akzeptieren. In diesem Fall wird eine Umtriebsentschädigung von 20 % des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 50.- und dem allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung eingefordert. Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit ein, wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

12. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Computerzentrums dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen des Computerzentrums in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

13. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen des Computerzentrums zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von des Computerzentrums explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit des Computerzentrums Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

14. Datenschutz

Das Computerzentrum darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Das Computerzentrum ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch das Computerzentrum vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass das Computerzentrum auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf das Computerzentrum die Daten für eigene Marketingzwecke verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

15. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Computerzentrums jederzeit geändert werden. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

16. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz des Computerzentrums zuständig. Des Computerzentrums steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

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